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Digitales Berichtsheft für Auszubildende

Kurz gesagt

Das Berichtsheft in CasaClock ist ein elektronischer Ausbildungsnachweis nach § 13 Abs. 2 Nr. 7 und § 14 Abs. 2 BBiG. Auszubildende schreiben je Ausbildungswoche einen Eintrag mit Einsatzbereich, betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungen und Berufsschulthemen. Die eingetragene ausbildende Person zeichnet ab, das Ergebnis lässt sich als PDF ausgeben.

Das Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung. Es geht regelmäßig in der Woche vor der Prüfung verloren, weil es ein Papierheft ist.

Ein Eintrag je Woche

Die Wochenwahl läuft über einen beliebigen Tag, der Server rechnet auf Montag bis Sonntag um. Das Ausbildungsjahr von 1 bis 4 ergibt sich aus dem Eintrittsdatum, niemand trägt es ein. Erfasst werden Abteilung oder Einsatzbereich, betriebliche Tätigkeiten, Unterweisungen und betrieblicher Unterricht, Themen des Berufsschulunterrichts sowie die Wochenstunden. Mindestens einer der drei Inhaltsblöcke muss ausgefüllt sein, sonst nimmt das System den Eintrag nicht an.

Abzeichnung im Vier-Augen-Prinzip

Zuständig ist die im Personalstamm eingetragene ausbildende Person. Ist keine eingetragen, fällt die Zuständigkeit auf die vorgesetzte Person zurück. Sie sieht die offenen Wochen, liest und zeichnet ab oder gibt den Eintrag zur Überarbeitung zurück.

Nebenbei: Jugendarbeitsschutz

Bei minderjährigen Auszubildenden greifen strengere Grenzen, und CasaClock setzt sie an der Stempeluhr durch, statt sie nur zu melden: höchstens 8 Stunden am Tag und 40 in der Woche, Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr, längere Pausen und mindestens 12 Stunden Ruhezeit. Verstöße erscheinen als Befund im Cockpit.

Häufige Fragen

Akzeptiert die IHK ein digitales Berichtsheft?

Das Berufsbildungsgesetz lässt die elektronische Form seit 2020 ausdrücklich zu (§ 13 Abs. 2 Nr. 7 BBiG). Welche Form die zuständige Kammer im Einzelfall verlangt, legt sie selbst fest. CasaClock gibt den Nachweis als PDF aus, das sich ausdrucken und einreichen lässt.

Wer zeichnet das Berichtsheft ab?

Die im Personalstamm eingetragene ausbildende Person. Ist keine hinterlegt, zeichnet die vorgesetzte Person ab. Die Zuständigkeit ist damit eine eigene und nicht an die Freigabe von Zeiten gekoppelt.

Sehen Sie sich das an einem echten Betrieb an

Eine halbe Stunde am Bildschirm, mit Ihren Liegenschaften und Ihren Fragen. Danach wissen Sie, ob es passt.

Antwort innerhalb eines Werktags. Danach ein Testzugang mit Ihren eigenen Objekten.