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Zeiterfassung in Excel: Wo die Tabelle an ihre Grenze kommt

Kurz gesagt

Eine Excel-Tabelle erfüllt die Aufzeichnungspflicht formal, scheitert aber an drei Punkten: Sie lässt sich nachträglich unbemerkt ändern, die beschäftigte Person hat selten Zugriff auf ihre eigenen Daten, und im Außendienst entsteht sie erst abends aus dem Gedächtnis. Das Bundesarbeitsgericht verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System.

Fast jeder Betrieb beginnt mit einer Tabelle. Das ist kein Fehler: Für vier Personen mit festen Bürozeiten reicht sie.

Was das Gesetz verlangt

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 (1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einrichten müssen, hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG im Licht des EuGH-Urteils C-55/18 vom 14.05.2019. Der EuGH nennt drei Eigenschaften: objektiv, verlässlich, zugänglich. Eine Form schreibt keiner von beiden vor. Papier und Tabelle sind damit nicht verboten.

Die drei Bruchstellen

AnforderungTabelleSoftware
ObjektivDer Eintrag entsteht aus dem Gedächtnis, oft Tage später.Der Eintrag entsteht im Moment der Buchung.
VerlässlichJede Zelle lässt sich spurlos ändern.Änderungen laufen als Antrag und stehen im Audit-Protokoll.
ZugänglichDie Datei liegt beim Arbeitgeber.Jede Person sieht ihre eigenen Zeiten jederzeit.
Sieben-Tage-Frist nach § 17 MiLoGWird gerissen, wenn Zettel erst zum Monatsende ins Büro kommen.Strukturell eingehalten, weil täglich gebucht wird.
ObjektbezugMuss abgetippt werden.Kommt aus dem Geofence.

Die Kosten, die niemand rechnet

Der Aufwand einer Tabellenlösung liegt nicht im Ausfüllen, sondern in der Nacharbeit: Zettel entziffern, Summen prüfen, Rückfragen stellen, Urlaubskonten von Hand fortschreiben, Feiertage nach Bundesland heraussuchen. Bei zehn Personen sind das je nach Betrieb mehrere Stunden im Monat, die eine Person mit Verwaltungsgehalt leistet.

Der zweite Posten fällt nur im Streitfall an. Ohne belastbare Aufzeichnung ist im Überstundenprozess schwer substantiiert zu bestreiten, was die Gegenseite vorträgt. Der dritte Posten ist die Abrechnung: Stunden, die niemand einer Liegenschaft zugeordnet hat, werden nicht in Rechnung gestellt.

Wann die Tabelle reicht

  • Wenige Personen, alle am selben Ort, feste Zeiten.
  • Keine Branche des § 2a SchwarzArbG, keine geringfügig Beschäftigten.
  • Keine Abrechnung von Stunden gegenüber Dritten.
  • Keine Auszubildenden mit Jugendarbeitsschutz.

Fällt einer dieser Punkte weg, wird der Wechsel zur Rechenaufgabe. Fallen zwei weg, ist er entschieden.

Der Umstieg

Der Stundensaldo aus der Tabelle wird als Eröffnungssaldo übernommen, statt Monate nachzustempeln. Die Belegschaft kommt per CSV herein, die Liegenschaften ebenso. Ab dem Stichtag läuft die Erfassung im System, die alte Datei bleibt als Archiv.

Häufige Fragen

Ist Zeiterfassung mit Excel erlaubt?

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Verlangt ist ein objektives, verlässliches und zugängliches System. Eine Tabelle kann das theoretisch erfüllen, scheitert praktisch aber an der spurlosen Änderbarkeit und daran, dass die Beschäftigten keinen Zugriff auf ihre eigenen Daten haben.

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine Software?

Es hängt weniger an der Zahl als an drei Fragen: Arbeitet jemand außerhalb des Büros, gibt es geringfügig Beschäftigte oder eine Branche nach § 2a SchwarzArbG, und werden Stunden gegenüber Dritten abgerechnet? Wird eine davon mit Ja beantwortet, ist die Tabelle meist schon zu teuer.

Kann ich meine Excel-Daten übernehmen?

Den Stundensaldo ja, als Eröffnungssaldo je Person. Belegschaft und Liegenschaften kommen per CSV. Die einzelnen historischen Buchungen bleiben in der alten Datei; sie nachzustempeln bringt nichts.

Sehen Sie sich das an einem echten Betrieb an

Eine halbe Stunde am Bildschirm, mit Ihren Liegenschaften und Ihren Fragen. Danach wissen Sie, ob es passt.

Antwort innerhalb eines Werktags. Danach ein Testzugang mit Ihren eigenen Objekten.