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Wissen · 3 Minuten Lesezeit

Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz

Veröffentlicht am , zuletzt geprüft am .

Kurz gesagt

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz ist bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pause darf in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten.

Die Schwellen

ArbeitszeitMindestpauseGrundlage
Bis 6 StundenKeine vorgeschriebene Pause§ 4 ArbZG
Mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten§ 4 ArbZG
Mehr als 9 Stunden45 Minuten§ 4 ArbZG

Entscheidend ist die Arbeitszeit, nicht die Anwesenheit. Wer neun Stunden im Betrieb ist und davon 45 Minuten Pause macht, hat 8:15 Arbeitszeit und schuldet damit 30 Minuten Pause. Die 45 Minuten schaden nicht, sind aber nicht verlangt.

Aufteilen

§ 4 Satz 2 ArbZG erlaubt, die Ruhepause in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen. Drei Abschnitte von zehn Minuten erfüllen die Pflicht nicht. Zwei Abschnitte von 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pause.

Satz 3 setzt die zweite Grenze: Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Ruhepause beschäftigt werden. Wer um 6 Uhr anfängt, muss spätestens um 12 Uhr in der Pause sein, unabhängig davon, wann die Schicht endet.

Bezahlt oder nicht

Eine Ruhepause nach § 4 ArbZG ist keine Arbeitszeit und wird grundsätzlich nicht vergütet. In dieser Zeit muss die beschäftigte Person frei über den Aufenthalt entscheiden können. Eine Bereitschaft am Arbeitsplatz, in der jederzeit ein Anruf kommen kann, ist keine Ruhepause. Abweichende Regelungen aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag, etwa die bezahlte Kurzpause, sind zulässig, wenn sie günstiger sind.

Ruhezeit zwischen zwei Tagen

Nach § 5 Abs. 1 ArbZG muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen. In Krankenhäusern, Gaststätten, der Landwirtschaft und einigen weiteren Bereichen darf sie nach § 5 Abs. 2 ArbZG auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Die Ruhezeit ist der Punkt, an dem eine Zeiterfassung ohne Prüfung nutzlos wird: Wer um 22 Uhr den Notdienst beendet und um 6 Uhr wieder anfängt, hat acht Stunden Ruhezeit gehabt. Ohne Auswertung fällt das niemandem auf.

Höchstarbeitszeit

§ 3 ArbZG erlaubt werktäglich acht Stunden. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Werktage sind Montag bis Samstag, die zulässige Wochenarbeitszeit liegt damit bei 48 Stunden im Durchschnitt und 60 Stunden im Einzelfall.

Jugendliche

Strengere Regeln nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
RegelWertGrundlage
Tägliche Höchstarbeitszeit8 Stunden§ 8 JArbSchG
Wöchentliche Höchstarbeitszeit40 Stunden§ 8 JArbSchG
Pause bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden30 Minuten§ 11 JArbSchG
Pause bei mehr als 6 Stunden60 Minuten§ 11 JArbSchG
RuhezeitMindestens 12 Stunden§ 13 JArbSchG
Zulässige Lage der Arbeitszeit6 bis 20 Uhr§ 14 JArbSchG

Eine Pause zählt bei Jugendlichen erst ab 15 Minuten, und die erste Pause muss frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit liegen.

Wie CasaClock damit umgeht

Die Stempeluhr weist auf die fällige Pause hin, sobald die Anwesenheitsdauer die Schwelle überschreitet und noch keine ausreichende Pause gestempelt ist. Sie zieht keine Pause automatisch ab: Eine Pause, die niemand gemacht hat, gehört nicht in eine Aufzeichnung, die verlässlich sein soll. Im Cockpit prüft das System die letzten 14 Tage gegen die Grenzen aus § 3, § 5 und § 6 ArbZG sowie §§ 8, 13 und 14 JArbSchG und nennt bei jedem Befund die konkrete Zahl und den Paragrafen. Bei Minderjährigen wird die Grenze an der Stempeluhr durchgesetzt.

Dieser Text gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Rechtsprechung ändern sich; prüfen Sie vor einer Entscheidung den aktuellen Stand oder holen Sie anwaltlichen Rat ein.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich eine Pause machen?

Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten (§ 4 ArbZG). Zusätzlich darf niemand länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten.

Darf die Pause aufgeteilt werden?

Ja, in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten (§ 4 Satz 2 ArbZG). Zweimal 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pause, dreimal 10 Minuten nicht.

Wird die Pause bezahlt?

Eine Ruhepause nach § 4 ArbZG ist keine Arbeitszeit und wird grundsätzlich nicht vergütet. Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können Günstigeres regeln. Wer während der Pause am Platz bleiben und jederzeit reagieren muss, hat keine Ruhepause, sondern Arbeitszeit.

Wie lange muss die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sein?

Mindestens elf Stunden ununterbrochen (§ 5 Abs. 1 ArbZG). In bestimmten Bereichen wie Krankenhäusern, Gaststätten und der Landwirtschaft sind zehn Stunden zulässig, wenn der Ausgleich innerhalb eines Monats oder von vier Wochen durch eine Ruhezeit von zwölf Stunden erfolgt.

Darf eine Software Pausen automatisch abziehen?

Technisch ja, sinnvoll nein. Ein automatischer Abzug erzeugt eine Aufzeichnung, die von der tatsächlichen Arbeitszeit abweicht. Verlangt ist ein verlässliches System. CasaClock weist auf die fällige Pause hin und rechnet mit der gestempelten Zeit.

Zeiterfassung, die diese Anforderungen abbildet

Eine halbe Stunde am Bildschirm, mit Ihren Liegenschaften und Ihren Fragen. Danach wissen Sie, ob es passt.

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